Kostenübernahme/staatliche Unterstützung

Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für den Unterricht vom Staat übernommen werden.

Hierfür müssen Sie über das zuständige kommunale Jobcenter einen entsprechenden Antrag stellen.

Entsprechende Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket Hessen finden Sie auf diesen Seiten:
https://soziales.hessen.de/familie-soziales/sozialpolitik/bildungs-und-teilhabepaket

Die einzelnen Schritte:

  • Sie füllen das Antragsformular aus (erhältlich im Jobcenter oder beim Bürgeramt)
  • Sie lassen vom Klassenlehrer die Notwendigkeit des Nachhilfeunterrichts bestätigen
  • Sie nehmen Kontakt zu mir auf, damit ich Ihnen ein Angebot machen kann
  • Sie reichen das Angebot zusammen mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde ein
  • Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid und können – sofern dieser positiv ist – Termine mit mir vereinbaren.

Zum ersten Termin bringen Sie bitte den schriftlichen Bescheid mit. Ich kann dann direkt mit der Behörde abrechnen, Sie müssen nicht in Vorleistung treten.

Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung von Fördermitteln behilflich, bitte sprechen Sie mich an.

Ob sie Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie sehr einfach hier prüfen:
https://bildung-und-teilhabe-antrag.de/